Projekt Pulheimer See

Prüfauftrag

01.06.2021 Anträge FDP Kreisverband Rhein-Erft

Prüfauftrag

Projekt Pulheimer See

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keppeler,

die Fraktionen von CDU, FDP und WfP beantragen Mittel für einen Prüfauftrag zur Realisierung des Projektes „Pulheimer See“ in den Haushalt 2021 einzustellen.

Die Auskiesung, damals weit vor den Toren der Gemeinde Pulheim genehmigt, dauert nun schon seit rund 50 Jahren an. Vor rd. 40 Jahren wurde von der Stadt Köln und der Gemeinde Pulheim der Zweckverband Naherholungsgebiet Stöckheimer Hof gegründet. Dieser Verband ist für die Begleitung und Realisierung der ca. 560 Hektar großen Naherholungslandschaft in der Region zuständig.

Die Stadt Pulheim erfüllte diese Aufgabe für ihren Bereich u.a. mit der Aufstellung des Bebauungsplan 8/Pulheimer See/v. 7.8.1990 und einem Rekultivierungsplan v. 2003, die zusammen Nutzungsschwerpunkte, Wege, Wanderparkplätze, See- und Uferflächen festlegten.

Inzwischen ist durch Auskiesung aus den ehemals zwei getrennten Kiesgruben ein See geworden. Die Realitäten stimmen mit dem BP 8/Pulheimer See nicht mehr überein. Es gilt nun ressourcenschonend und nachhaltig die abschließende Phase zur Entwicklung des Pulheimer Sees einzuleiten und seine ökologische Stabilität und bereits erfolgte Nutzungen zu sichern.

Folgende abschließende und notwendige Arbeiten für die nachhaltige und ökologische Stabilisierung des Erholungssees und seiner Nutzungsschwerpunkte mit

  • der Aktualisierung des BP 8/Pulheimer See,
  • der Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel (€250.000,–) nach positivem Prüfauftrag,
  • und weitere Förderungen zu beantragen (Ziel 80%),

jetzt anzugehen.

Begründung:

  1. Es muss sichergestellt werden, dass der für die ökologische Stabilität unverzichtbare Grundwasserfluss vom oberstromigen Ufer Venloer Straße zum unterstromigen Ufer An den Laachen sichergestellt ist; etwa 1 Dezimeter/Tag mit Fließrichtung Rhein.

    Dieser Durchfluss verhindert ein stehendes Gewässer und die Gefahr umzukippen. Dabei ist zu prüfen ob z.B. die Jahre im Tonnenmaßstab in den See eingetragenen Feinsand- und Schluff-Anteile ein Hindernis sind. Dazu zählen auch die so entstandenen gefährlichen Verlandungsflächen aus instabilem Schluff, bis herunter auf 6 m Wassertiefe. Diese Mindestwassertiefe ist Voraussetzung, um die Siedlung der Wasserpest zu verhindern. Im Winterhalbjahr verbrauchen die sich zersetzenden Pflanzenteile den dringend benötigten Sauerstoff im Tiefenwasserbereich. Dazu sind Tiefenlotungen notwendig, die auch Aufschluss über die Mächtigkeit der Schicht aus Feinsand- und Schluff-Anteilen geben.

    Ist das der Fall muss diese Schicht und die so entstandenen Schluff-Flächen entfernt werden; evtl. ist in Abstimmung mit der NRW-Landesregierung ein (überregional bedeutsames) Pilotprojekt denkbar.

  2. Die für den Badestrand noch notwendigen Erd- und Kiesarbeiten und der Anlegung einer flachen und damit sicher begehbaren „Nichtschwimmer-Fläche“ sind anzugehen und kurzfristig zum Abschluss zu bringen. Dabei sind die stark schwankenden Wasserstände zu berücksichtigen.
  3. Eine Referenzfläche für aufgelassene Kiesgruben ist auf der Terrasse am Nordufer als schützenswert auszuweisen. Standorte wertvoller Rote-Listen-Arten (z.B. Uhu, Uferschwalben, Eisvogel, Siebenschläfer, Admiral, Tausend-Güldenkraut) sind zu integrieren.

    Die Vernetzung mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet Große Laache ist sicherzustellen. Die Sperrbake ist bis zum Eingang zum Badestrand vorzuziehen. Der dortige Weg aus Grobkies ist durch eine wassergebundene Decke für Wanderer und Radfahrer besser nutzbar zu machen.

  4. Im Bereich der Aussichtsplattform, der Ruhebänke Ostufer und Westufer (neu) und an ausgewählten Punkten des Uferrandweges sind nachhaltig Sichtschneisen anzulegen.
  5. Der Wanderparkplatz Ostufer ist zu asphaltieren.
  6. Für die Aktualisierung des BP 8/Pulheimer See ist die notwendige Vermessung erforderlich.
  7. Die vorgesehenen Nutzungsschwerpunkte sind planungsrechtlich abzusichern. Relevante Akteure sind in das Verfahren einzubinden.
  8. Am Nord-West-Ufer ist eine Fläche für ein „Seerestaurant“ auszuweisen.