Schulzentrum

Antrag zum Haushalt 2021

01.06.2021 Anträge FDP Kreisverband Rhein-Erft

Antrag zum Haushalt 2021

Schulzentrum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keppeler,

die Schulbaurichtlinie, der Schulentwicklungsplan und die Corona Krise zeigen es deutlich: Die Pulheimer Schulen sind den Anforderungen einer zukunftsfähigen Bildung nicht mehr gewachsen. Die Schülerzahlen steigen, die pädagogischen Anforderungen an die (digitale) Infrastruktur sind erheblich und die aktuellen Herausforderungen an die digitale Ausstattung enorm.

Die Stadtverwaltung plant auf Grundlage dieser Erkenntnisse für die nächsten Jahre die Überholung der Schulgebäude mit einem angedachten Volumen von ca. 15 Mio. für das Schulzentrum Pulheim.

Die Fraktionen von CDU, FDP und WfP gehen davon aus, dass eine klassische Sanierung nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Eine zukunftsfähige Bildungslandschaft Pulheim kann nur durch (einen kompletten Umbau) eine vollständige Restrukturierung und Kernsanierung oder den Neubau eines Schulzentrums in Pulheim sichergestellt werden. Grundlage hierfür sind die infrastrukturellen Anforderungen auf der Grundlage moderner schuldidaktischer Konzepte.

Daher stellen die Fraktionen von CDU, FDP und WfP folgenden Antrag für den Haushalt 2021:

  1. Machbarkeit zur Sanierung und Restrukturierung des Schulzentrums Pulheim im Vergleich zu Neubau auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans und den Anforderungen an die IT Infrastruktur.
  2. Neukonzeptionierung der Schule durch die Verbindung von Neubauten und sanierten Bestandsgebäuden bei laufendem Schulbetrieb (in mehreren Bauabschnitten).
  3. Einbindung der digitalen Anbindung und Ausstattung des Zentrums
  4. Erfassung der Einsparpotentiale durch einen modernen Neubau bzw. Sanierung (Energieversorgung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Effizienz) im Vergleich zu den aktuellen Nebenkosten des Schulzentrums Pulheim.
  5. Finanzierungsmodelle (Eigenfinanzierung/Fremdfinanzierung).
  6. Verfügbarkeit von Flächen für den Neubau eines Schulzentrums in Pulheim (im Besitz der Stadt Pulheim/Ankauf/Erschließung).

Begründung:

Gebäude sind auf eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgelegt. Die Restnutzungsdauer ist damit bereits abgelaufen, daher sind die Gebäude zum Substanzerhalt sanierungsbedürftig, um weitere 50 Jahre genutzt werden zu können.

Ohne eine Sanierung steigen die Instandhaltungskosten überproportional, ohne dass eine Qualitätsverbesserung erfolgt. Fallen die hierfür benötigten Investitionen zu niedrig aus, so erhöhen sich die laufenden Instandhaltungskosten entsprechend.

Kernsanierungen bedeuten einen Rückbau des Objektes bis auf die Tragstruktur (Rohbau) und eine Sanierung nach dem Stand der Technik auf Grundlage der heutigen Anforderungen und Auflagen.

Kernsanierung können wirtschaftlich umgesetzt werden, wenn Nutzungskonzepte innerhalb der bestehenden Gebäudestruktur umgesetzt werden können (das Nutzungskonzept bestehen bleibt) und keine wesentlichen Mängel am Tragwerk vorhanden sind. Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, fallen die Sanierungskosten höher aus als die Neubaukosten.

Erfahrungen im Projektierungsverlauf zeigt jedoch, dass im Rahmen von Sanierungen Ertüchtigungsmaßnahmen des Rohbaus/Tragwerkes erforderlich sind und eine hohe Eingriffstiefe in die Tragstruktur für eine zeitgemäße Haustechnik (wirtschaftliche und nachhaltige Heizungs- und Lüftungstechnik, EDV-Technik usw.) und für Änderungen in der Raumstruktur auf Grund von geänderten Nutzungskonzepten, erfolgen. In dem Moment ist der wirtschaftliche Vorteil gegenüber einem Neubau nicht mehr gegeben. Es werden dann deutliche höhere Kosten gegenüber einem Neubau entstehen.

Wenn eine innovative, zukunftsfähige und nachhaltige Nutzung geplant ist und diese durch die Objektgestaltung widergespiegelt werden soll, ist ein Neubau bzw. vollständige Neugestaltung des Altbestandes in Kombination mit Neubauanteilen in jedem Fall zu empfehlen.

Hierfür sollen die entsprechenden Maßnahmen durch die Verwaltung ergriffen und die Mittel bereitgestellt werden.