Verzicht auf die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern

Antrag zum Doppelhaushalt - Grund- und Gewerbesteuern

01.12.2021 Anträge FDP Stadtverband Pulheim

Antrag:Verzicht auf die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern“

Die Hebesätze der Grundsteuern A, B und die Gewerbesteuer bleiben für die Haushaltsjahre 2022/23 unverändert.

Erläuterung:

Angesichts des auch ohne Grundsteuererhöhung ausgeglichenen Haushaltes der Stadt Pulheim, gibt es keine Begründung zur Erhöhung der Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer.

Sollte im Laufe des Doppelhaushaltes 2022/23 eine haushälterische Notlage entstehen, so können nachträgliche Maßnahmen zur Haushaltssicherung eingebracht und vom Rat beschlossen werden.