Verzicht auf die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern
Antrag zum Doppelhaushalt - Grund- und Gewerbesteuern
01.12.2021 Anträge FDP Stadtverband Pulheim
Antrag: „Verzicht auf die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern“
Die Hebesätze der Grundsteuern A, B und die Gewerbesteuer bleiben für die Haushaltsjahre 2022/23 unverändert.
Erläuterung:
Angesichts des auch ohne Grundsteuererhöhung ausgeglichenen Haushaltes der Stadt Pulheim, gibt es keine Begründung zur Erhöhung der Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer.
Sollte im Laufe des Doppelhaushaltes 2022/23 eine haushälterische Notlage entstehen, so können nachträgliche Maßnahmen zur Haushaltssicherung eingebracht und vom Rat beschlossen werden.