21.08.2021 13:00

Fahrradtour – Tour de FDP Pulheim

Am 21.08.2021 geht es mit dem Fahrrad zum Versuchszentrum Gartenbau Straelen/Köln-Auweiler der Landwirtschaftskammer NRW in Köln-Auweiler, Gartenstraße 11

Dort wird intensiv in Gewächshäusern, auf Containerflächen und im Freiland an Themen aus dem Bereich „integrierte umweltschonende Anwendung von Dünger, Wasser und Pflanzenschutzmittel“ gearbeitet. Herr Linnemannstoens wird uns über das Gelände führen und die aktuellen Aktivitäten erläutern.

Treffpunkt mit den Fahrrädern ist um 13:00 Uhr am nördlichen Parkplatz am Pulheimer See, Industriestraße (Pletschmühle). Bei der Vorbeifahrt am Pulheimer See wird uns Horst Engel die aktuellen Planungen des Zweckverbandes Stöckheimer Höfe zum Pulheimer See erläutern.

Die Führung im Versuchszentrum beginnt um ca. 15:00 und dauert ca. 1 Stunde.

Die Fahrt endet am Aurikelweg 93, wo wir den Tag gemütlich bei Grillwurst und Kölsch im Freien ausklingen lassen. Die Salattheke wird aus Coronaschutzgründen diesmal entfallen.

Wir werden voraussichtlich um 17:00 im Aurikelweg sein, wo auch gerne die Teilnehmer erwartet werden, die nicht an der Radtour teilnehmen können.

Bitte bringen Sie einen Negativnachweis über einen Covid-19-Test (nicht älter als 48 Stunden). Für Geimpfte und Genesene kein Testnachweis nötig. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige Anmeldung bei:

Karin Ostendorf: 02238 / 308160 oder info@fdp-pulheim.de

Karl-Heinz Weingarten: 02238 / 53211 oder 0172 / 3545524

Auszug aus der

Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
vom 24. Juni 2021
in der ab dem 30. Juli 2021 gültigen Fassung

§ 18
Veranstaltungen und Versammlungen
(1) Die Zulässigkeit von Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die
nicht unter andere Regelungen dieser Verordnung fallen, sowie von Partys und vergleichbaren
Feiern im privaten Raum richtet sich nach den folgenden Vorschriften.

(3) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind zusätzlich zulässig:

2. private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt,

Für Geimpfte und Genesene kein Testnachweis nötig.

https://www.ags.nrw/coronavirus-regeln-nrw